Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Reisebedingungen
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Teilnehmerkreis
Unseren Reisen kann sich grundsätzlich jeder anschließen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur in Reisebegleitung eines Erziehungsberechtigten.
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Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Internet oder mündlich erfolgen. Mit der Anmeldung wird SPORT + FUN Reisen der Abschluß eines Reisevertrages angeboten. Der Reisende ist 10 Tage an sein Angebot gebunden.
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Bestätigung
Erst mit unserer Reisebestätigung kommt ein Reisevertrag zwischen den Teilnehmern und SPORT + FUN Reisen zustande. Gemäß der gesetzlichen Pflicht zur Insolvenzabsicherung wird dem Kunden mit Vertragsschluß ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben.
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Bezahlung
Mit Vertragsschluß (Zugang der Reisebestätigung bei Reisenden) ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises pro Person, minimal jedoch Euro 26 zu leisten, welche auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn zu überweisen. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor ausgeschriebenem Reisebeginn , so wird gleich der Gesamtbetrag fällig. Der angegebene Preis gilt pro Person und ist in Euro angegeben. Es wird darauf hingewiesen, daß ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen besteht.
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Unsere Leistungen
- Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in unserem aktuellen Prospekt, sowie dem Inhalt der Reiseunterlagen.
- Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, Zusatzwünsche müssen schriftlich in die Anmeldung aufgenommen werden und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Anspruch auf Skikurs oder Skiguiding besteht nur bei den dafür ausgeschriebenen Fahrten
( Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen )
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Rücktritt des Teilnehmers und Ersatzreisende / Umbuchung
- Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, ohne weiteren Nachweis durch SPORT + FUN, folgende Entschädigungen zu zahlen:
Erfolgt der Rücktritt
- bis 28 Tage vor Reisebeginn: Euro 15,40
- bis 14 Tage vor Reisebeginn: 30% des Gesamtreisepreises
- bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtreisepreises
- Danach fallen 70% des Gesamtreisepreises als Stornokosten an.
- Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Dem Teilnehmer wird der schriftlich Rücktritt empfohlen. Der Reisende kann sich bis zu Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen. Die durch den Umbuchungsaufwand entstehenden Mehrkosten, mindestens jedoch Euro 15,40 pauschal und ohne jeden weiteren Nachweis, hat der Reisende zu tragen.
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Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder anderen, nicht von SPORT + FUN Reisen zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. SPORT + FUN Reisen bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an SPORT + FUN Reisen zurückerstattet worden sind.
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Kündigung durch den Reisenden
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn SPORT + FUN Reisen eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder von SPORT + FUN Reisen verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseteilnehmer, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach den §§ 651 Abs. 3 und Abs. 4 BGB. Die Vorschrift des § 651 j BGB bleibt hiervon unberührt.
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Rücktritt und Kündigung durch SPORT + FUN Reisen
Die Veranstalter können vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen:
- ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall behalten die Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
- ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Fall werden alle eingezahlten Beträge zurückerstattet, jedoch kann SPORT + FUN Reisen für die bereits erbrachten oder die noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei allen Reisen ist die in den Ausschreibungen angegebene Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Sollte diese bis zu dem im Prospekt ausgewiesenen Prospekt nicht erreicht werden, kann SPORT + FUN Reisen die Reise ersatzlos streichen.
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Haftung
- Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder
- wenn der Reiseveranstalter für einem dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Vorschrift berufen.
- Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind und auch nicht bei Zusatzprogrammen, die sich erst im Verlauf der Reise
ergeben. Unberührt bleiben unsere Vermittlerpflichten. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für die Benutzung und Beförderung mit den Liftanlagen. Wir besorgen lediglich die Skipässe und händigen diese ohne jegliche Haftungsübernahme aus. Für vor oder während der Reise auftretenden Schneemangel haftet der Veranstalter nicht !
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Gewährleistung und Abhilfe
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Reisemängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterläßt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
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Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
- Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb einer Woche nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristgerecht nur gegenüber SPORT + FUN Reisen unter folgender Anschrift erfolgen: SPORT + FUN Reisen, Steige 33, 74749 Rosenberg-Hirschlanden
- Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten und die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte. Reklamationen sind unmittelbar, d. h. während des Aufenthaltes der Gruppe anzugeben.
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Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeder Ansprüche des Teilnehmers aus Anlaß der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ebenso deren gerichtliche Geltendmachung in eigenem Namen, ist ausgeschlossen.
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Paß-, Visa-, Zollbestimmungen
Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteil, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
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Beförderung
Reisegepäck wird in normalem Umfang mitbefördert. Für Verlust oder Vertausch von Gepäckstücken trifft die Veranstalter keine Haftung.
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Versicherung
Wir empfehlen den Abschluß einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reiserücktrittsversicherung.
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Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Umwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge. Das gleiche gilt für den Reisevertrag.
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Veranstalter
SPORT + FUN Reisen, Weiss Reisen, Inhaber: Dietmar Weiss, Steige 33, 74749 Rosenberg-Hirschlanden, Tel.: 06295/929136, Fax: 06295/1505